Abfallgebühren (Kalkulation, Satzung)

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung (Entleerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter, Sperrmüllabfuhr, Anlieferungen am Abfallentsorgungszentrum in Watenbüttel und am Kleinanliefererplatz Frankfurter Straße) sind Gebühren zu entrichten. Die Gebühren werden jährlich vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen und können der aktuellen Abfallentsorgungsgebührensatzung entnommen werden.

 

Die Gebühren für die Restabfall- und Bioabfallbehälter sind grundsätzlich von den Grundstückseigentümern zu entrichten. Diese können die Behälter bei der ALBA Braunschweig GmbH, der Abt. Bürgerangelegenheiten, der Bürgerberatung und bei den Bezirksgeschäftsstellen bestellen und umbestellen (s. „Abfallbehälter“). Bei einer Änderung des Abfallbehältervolumens wird eine Gebühr erhoben (Ausnahme: erstmalige Bestellung beim Wechsel des Gebührenpflichtigen). Die Gebühren für die Behälterleerung richten sich nach dem Behältervolumen und der Leerungshäufigkeit und werden zusammen mit den Grundbesitzabgaben eingezogen.

 

Abfallsäcke und Wertmarken für die Sperrmüll- und Elektroaltgeräteabholung können bei der ALBA Braunschweig GmbH, bei den Bezirksgeschäftsstellen sowie bei diversen weiteren Verkaufsstellen im Stadtgebiet erworben werden.

 

Sperrmüll und Grünabfall können am Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel gegen Gebühr direkt angeliefert werden. Elektroaltgeräte werden kostenlos angenommen. Sonderabfälle aus Haushaltungen können am Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel oder am Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden.

 

Ansprechpartner für Fragen der Abfallentsorgung ist die ALBA Braunschweig GmbH.
Für die Gebührenkalkulation und das Rechnungswesen ist das Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen des Fachbereichs Finanzen zuständig. Die Gebührenerhebung erfolgt durch die Abt. Steuern des Fachbereichs Finanzen.

 

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