Abwassergebühren

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) sind Gebühren zu entrichten. Die Gebühren werden jährlich vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen und können der aktuellen Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung entnommen werden.

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer, die wirtschaftlichen Eigentümer sowie Mieter und Pächter der Grundstücke, die öffentliche Abwasseranlagen in Anspruch nehmen.

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Schmutzwassermenge in Kubikmeter. Als Basis für die Schmutzwassermenge gilt die Frischwassermenge. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt sind, werden entweder bei der Gebührenermittlung abgesetzt oder es werden die darauf entrichteten Gebühren zurück erstattet.

Die Niederschlagswassergebühr wird je volle 10 m² befestigte Grundstückfläche erhoben.

Für Kleinkläranlagen und Leichtflüssigkeitsabscheider gelten gesonderte Gebühren.

Ansprechpartner für Fragen der Abwasserbeseitigung ist die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH.

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