Erbbaurechtsbestellung

Bestellung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück.

Beschreibung

Für private oder gewerbliche Bauherren besteht die Möglichkeit, ein städtisches Grundstück nach dem Erbbaurecht zu bebauen. Statt es zu kaufen erwirbt der Bauherr hier das befristete Recht (z. B. auf 60 Jahre) zur Bebauung und Nutzung des Objekts. Dafür zahlt er einen Erbbauzins, also eine Art Pacht. Der Vorteil für den Bauherrn besteht darin, dass er neben den Kosten für die Bebauung nicht auch noch mit den Kosten für das Baugrundstück belastet wird.

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