Grundstücksverkehrsgenehmigung

Informationen zur Genehmigung von Grundstücksveräußerungen für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke durch den Grundstücksverkehrsausschuss.

Beschreibung

Die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken muss durch den Grundstücksverkehrsausschuss genehmigt werden. Hierbei wird ein eventuell bestehendes Vorkaufsrecht von Landwirten geprüft. Wenn keine Bedenken bestehen, wird die so genannte "Grundstücksverkehrsgenehmigung" erteilt, die Voraussetzung für die Veräußerung ist.

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