Straßenreinigungsgebühren (Erhebung)
Beschreibung
Zur Straßenreinigung gehört die Reinigung der Fahrbahnen, der Radwege, der Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. In der Straßenreinigungsverordnung ist der Umfang der Reinigung definiert und zudem festgelegt, in welche Reinigungsklasse eine bestimmte Straße eingeordnet wurde, d. h. mit welcher Häufigkeit die Reinigung erfolgt. Die Aufgaben werden von der Stadt wahrgenommen soweit sie nicht auf die Anlieger übertragen wurden. Festlegungen hierzu finden sich in der Straßenreinigungssatzung und in der Straßenreinigungsverordnung.
Für die Leistungen, die nicht auf die Anlieger übertragen wurden, werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den veranlagten Frontmetern und der Reinigungsklasse. Die Gebühren werden jährlich vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen und können der aktuellen Straßenreinigungsgebührensatzung entnommen werden.
Die Gebühren sind grundsätzlich von den Grundstückseigentümern zu entrichten. Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers ist die Stadt zu informieren. Die Veranlagung erfolgt automatisch durch die Abteilung Steuern des Fachbereichs Finanzen.
Ansprechpartner für Fragen der Straßenreinigung ist die ALBA Braunschweig GmbH.
Im Abgabenbescheid wird unter Spalte Anzahl/Messbetrag die veranlagte Frontmeterlänge wiedergegeben, in der Spalte Bemessungsart ist die Reinigungsklasse erfasst.
Berechnungsbeispiele:
(nicht aktuell - nur zur Veranschaulichung)
errechnete Front- länge |
Straße | Reini- gungs- klasse |
Betrag/ Meter (Stand 2006) |
x Front- länge |
x 12 Monate (Jahresb.) |
17,00 m | Grünstraße | IV | 0,41 EUR | 17,0 | 83,64 EUR |
14,50 m | Sudetenstr. | III | 0,81 EUR | 14,5 | 140,94 EUR |
2,00 m | Drosselweg | übertragen | es fallen keine Gebühren an |
Reinigungsklasse III =Reinigung einmal wöchentlich
Reinigungsklasse IV =Reinigung einmal in zwei Wochen
Übertragen =Die Reinigung wird vom Anlieger selber erledigt