Ausgleichs- und Renaturierungsmaßnahmen
Beschreibung
Die nach Baugesetzbuch bei Eingriff in den Naturraum vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen werden von der Abteilung "Planung und Neubau des Fachbereichs Stadtgrün" geplant und die Durchführung realisiert. Entsprechend dem Baugesetzbuch müssen in Fällen, in denen Flächen wie Wälder, Wiesen und Felder bebaut oder für andere Zwecke verwendet werden, der Natur an anderen Stellen Ausgleichsflächen "zurückgegeben" werden. Das ist in den meisten Fällen Ackerland, das durch Baum und Strauchpflanzungen aufgewertet oder extensiv als Weideland bewirtschaftet wird.
Im umgekehrten Fall, also bei dem Entfernen von Bebauungen und sonstiger Infrastruktur ("Rückbau"), müssen die frei gewordenen Flächen renaturiert werden, d. h. der Boden wird tiefgründig gelockert. Es werden Bäume und Sträucher gepflanzt, Wiesenflächen und bei Bedarf Spazierwege angelegt und Sitzbänke aufgestellt. Für das Stadtgebiet Braunschweig ist hierfür die Abteilung "Planung und Neubau des Fachbereichs Stadtgrün" zuständig.
Die Ausgleichs- und Renaturierungsmaßnahmen für geplante Bauvorhaben können auch Auswirkungen für die Bewohner angrenzender Gebiete haben. Daher werden alle Planungen in den Stadtbezirksräten vorgestellt oder es wird im Rahmen der Planungsverfahren zu Bürgeranhörungen eingeladen.
Nach telefonischer Terminabsprache können von den Planungen betroffene Bürger Einsicht in die laufenden Planungen nehmen (siehe "Kontakt").