Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

das Einleiten von gewerblich-industriellem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen bedarf in der Regel der behördlichen Genehmigung

unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung allerdings nicht erforderlich

Spezielle Regelungen bei Abwässern, in denen Schadstoffe anzunehmen sind, finden sich in den Anhängen der branchenspezifischen Abwasserverordnungen

Antrag von der zuständigen Stelle

Erforderliche Unterlagen bei der zuständigen Stelle erfragen

Beschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

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