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Richtlinien für den Braunschweiger Forschungspreis

§ 1 

Name 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 5. Juli 2005 bezüglich der Neukonzeption des ehemaligen Braunschweig Preises führt der Preis zukünftig den Namen „Braunschweiger Forschungspreis“. 

§ 2 

Verleihung 

Der Braunschweiger Forschungspreis wird in einem Turnus von zwei Jahren vergeben und ist mit 30.000 Euro dotiert.

Mit dem Preis sollen international herausragende Forschungsleistungen in den Technik-, Lebens- und Kulturwissenschaften ausgezeichnet werden. Mit der Vergabe an eine oder mehrere Person(en) aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft unterstreicht Braunschweig sei-ne im europaweiten Vergleich attestierte Spitzenposition in der Forschung. Mit der Verleihung des Preises soll das einzigartige Forschungs- und Innovationspotenzial der Region Braunschweig national und international kommuniziert werden. 

§ 3 

Urkunde 

Der Preisträger/die Preisträgerin erhält eine Urkunde, die von dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin der Stadt Braunschweig unterzeichnet wird.

§ 4 

Veranstaltung zur Preisverleihung 

Die Verleihung des Braunschweiger Forschungspreises ist eingebettet in ein Rahmenprogramm. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH ist Organisatorin und Veranstalterin des Rahmenprogramms. 

§ 5 

Trägerschaft 

Die Stadt Braunschweig ist Stifterin des Braunschweiger Forschungspreises. Träger sind die Stadt Braunschweig und der Verein ForschungRegion Braunschweig e. V. gemeinsam im Verbund. 

§ 6 

Findungskommission 

Die Findungskommission benennt Forscher/Forscherinnen, die aufgrund ihrer bekannt gewordenen Forschungsergebnisse für die Auszeichnung mit dem Braunschweiger Forschungspreis in Frage kommen. Sie besteht aus fünfzehn Persönlichkeiten, die den Sachverstand der Wissenschaft und den politischen Willen Braunschweigs widerspiegeln. 

Die Mitglieder werden im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Vereins ForschungRegion Braunschweig e. V. persönlich durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Braunschweig berufen. Die Findungskommission wird durch den ForschungRegion Braunschweig e. V. einberufen.  

Die Findungskommission wird, wie folgt, besetzt:  

6 Sachverständige aus Forschung und Wissenschaft (aus dem ForschungRegion Braunschweig e. V. entsendet)
3 Vertreter der Forschung in Unternehmen
4 Vertreter der Ratsfraktionen
der Präsident/die Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Braunschweig 
der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder ein/eine von ihm benannter/benannte Dezernent/Dezernentin der Stadt Braunschweig 

Ein wissenschaftlicher Arbeitsausschuss der Findungskommission, bestehend aus den Vertretern des ForschungRegion Braunschweig e. V., bereitet die Kandidatenauswahl für die Findungskommission vor. 

Die von der Findungskommission ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen und ihre entsprechenden Forschungsleistungen sollen dann der Jury vorgestellt werden. 

§ 7 

Jury 

Die Jury nominiert aus den Vorschlägen der Findungskommission den Preisträger/die Preisträgerin. Dazu werden ihr die von der Findungskommission vorgeschlagenen Kandidaten bzw. Kandidatinnen und ihre Forschungsleistungen präsentiert.  

Die mit bis zu sechs Mitgliedern besetzte Jury betrachtet und bewertet die aus Sicht der Findungskommission relevanten Aspekte des Braunschweiger Forschungspreises im Lichte national oder international maßgebender Entwicklungen. Der Jury sollen national und international anerkannte Entscheidungsträger aus den Bereichen Forschung, Politik, Wissenschaftsjournalismus und Wirtschaft angehören. In jedem dieser Bereiche soll wenigstens eine entsprechende Persönlichkeit aus Niedersachsen, vorzugsweise aus dem Wirtschaftsraum Braunschweig sein. Zwei Mitglieder sollen möglichst internationaler Herkunft sein. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin. Er/Sie befindet über einzelne erforderliche Neubesetzungen. 

Die Jury entscheidet über die Vergabe des Braunschweiger Forschungspreises mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des/der Vorsitzenden. 

§ 8 

Rechtsweg 

Die Entscheidung der Jury erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und ist endgültig. 

 

Für die Stadt Braunschweig                      

i. V. Dr. Anja Hesse, Dezernentin für Kultur und Wissenschaft

 

Für den ForschungRegion Braunschweig e.V. 

i.V. Prof. Dr.-Ing. Jürgen Hesselbach, 1. Vorsitzender

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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