EN

Aktuelle Corona-Regeln

Welche Regelungen gelten in Braunschweig?

Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wurde zum 1. März 2023 aufgehoben. Durch den § 28b des Infektionsschutzgesetzes werden zunächst bis zum 07. April 2023 noch folgende Basisschutzmaßnahmen geregelt:

Maskenpflicht (FFP2) für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung behinderter Menschen

sowie für Patientinnen, Patienten und Besuchende u. a in:

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen ist zum 01. März 2023 entfallen.

Die entsprechenden Einrichtungen sind nach § 35 IfSG jedoch weiterhin verpflichtet ein einrichtungsspezifisches Testkonzept vorzuhalten und ggf. umzusetzen.

Allgemeine Empfehlungen:

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Das Bild zeigt eine Übersicht der Corona-Regeln ab 1. März 2023.© Land Niedersachsen

WAS TUN BEI EINEM POSITIVEN SCHNELLTEST?

Seit dem 01.02.2023 besteht in Niedersachsen keine Absonderungspflicht mehr. Ebenso entfallen ist die Pflicht zur Bestätigung eines positiven Schnelltestergebnisses durch einen PCR-Test. 

Seit dem 01. März 2023 sieht die Coronavirus-Testverordnung keinen Anspruch auf kostenfreie PCR-Testung mehr vor. PCR-Testungen sind jedoch weiterhin bei entsprechender Indikation im Rahmen der ärztlichen Krankenbehandlung zuzahlungsfrei möglich.

Auch nach Wegfall der Absonderungspflicht wird weiterhin empfohlen Kontakte konsequent auf ein Minimum zu reduzieren und die AHA+A+L-Regeln einzuhalten, um das Risiko zu minimieren, andere anzustecken.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Land Niedersachsen