Corona-Tests
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche. Dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. So sollen Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden – denn jede frühzeitig erkannte Infektion trägt dazu bei, das Virus einzudämmen.
Was ist zu beachten?
- Gehen Sie nur dann zum Schnelltest, wenn Sie keine Symptome (Öffnet in einem neuen Tab)haben und sich gesund fühlen.
- Wenn Sie Symptome einer Infektion haben, kontaktieren Sie sofort telefonisch eine Arztpraxis und vereinbaren Sie einen Testtermin. Diese (in der Regel PCR-Testungen) sind weiterhin kostenfrei.
- Anlasslose PCR-Testungen aus nicht-medizinischem Interesse, z. B. für Urlaubsreisen oder aus privaten Gründen, sind stets kostenpflichtig.
- Das Ergebnis eines Schnelltests ist 24 Stunden gültig.
- Zudem gilt wie für alle Tests, dass das Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt. Daher sollten Sie auch bei einem negativen Ergebnis umsichtig bleiben und die AHA+L+A-Formel (Öffnet in einem neuen Tab) einhalten.
Wo kann man sich testen lassen?
- Eine Übersicht der kostenlos testenden Apotheken und Schnellteststellen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab). (Kein Anspruch auf Vollständigkeit.)
- Darüber hinaus bieten auch Arztpraxen kostenlose Schnelltests an. Diese Praxen sind auf der Webseite der Ärztekammer Niedersachsen (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden. In dem Formular bitte bei „Ort“ Braunschweig eingeben und bei „Besonderheiten“ Corona-Schnelltest auswählen.
Was tun bei einem positiven Schnelltest?
- Sie sollten sich unbedingt isolieren, also Ihre Kontakte konsequent auf ein Minimum reduzieren und die AHA+A+L-Regeln einhalten, um das Risiko zu minimieren, andere anzustecken.
Die Mehrzahl der Ergebnisse von Schnelltests ist korrekt. Doch Schnelltests sind nicht so zuverlässig wie PCR-Tests. Deshalb ist ein positives Ergebnis im Schnelltest durch einen PCR-Test zu bestätigen. Ihre Teststelle wird Sie informieren. Alle Testanbieter vermitteln eine PCR-Testung direkt nach einem positiven Schnelltest, entweder vor Ort oder bei einem Kooperationspartner.
Sollte sich Ihre Teststelle nicht bei Ihnen gemeldet haben, dann kontaktieren Sie am besten telefonisch eine Arztpraxis oder melden sich erneut bei Ihrer oder einer anderen Teststelle. Bis das Ergebnis vorliegt und das weitere Vorgehen geklärt werden kann, wird dringend angeraten, dass Sie Ihre Kontakte zu anderen Menschen soweit wie möglich reduzieren. - Weitere Möglichkeiten eine PCR-Testung zu erhalten sind: Wenden Sie sich telefonisch an eine Arztpraxis oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117).
- Bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses, das im Labor festgestellt werden muss, gilt weiterhin: Isolieren Sie sich umgehend, reduzieren Sie konsequent Ihre Kontakte und zwar auch zu geimpften Personen, um so das Risiko zu minimieren, andere anzustecken.
Was tun bei einem positiven PCR-Test?
- Warten Sie ab, bis Sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden.
- Das positive Ergebnis des PCR-Testes wird durch das Labor dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Das Gesundheitsamt informiert dann die positiv getestete Person.
- Wer die Corona-Warn-App (Öffnet in einem neuen Tab)hat, kann das Ergebnis auch dort abrufen. Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Was tun bei einem positiven Selbsttest?
Die Absonderungsverordnung regelt rechtsverbindlich, dass Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, verpflichtet sind, sich zunächst in häusliche Absonderung zu begeben.
Sie sind zudem gehalten, unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen.
Verdachtsfälle aufgrund von positiven Schnelltests müssen von den Betroffenen grundsätzlich nicht an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
Die Pflicht zur Absonderung gilt auch ohne eine Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes.
Verhalten Sie sich während der häuslichen Absonderung besonders umsichtig:
- Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen.
- Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben.
- Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung.
- Vermeiden Sie direkten Kontakt zu weiteren Personen in Ihrem Haushalt.
Aus Ihrem positiven Selbsttest ergeben sich noch keine Absonderungsverpflichtungen für Ihre Haushaltsangehörigen. Eine Pflicht zur Absonderung besteht für Ihre Haushaltsangehörigen erst ab dem Zeitpunkt, an dem für Sie ein positives PCR-Testergebnis oder ein positives Antigen-Schnelltestergebnis (nicht Selbsttest) vorliegt.
Absonderungspflicht
Seit dem 7. Mai 2022 müssen sich in Niedersachsen Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel nur noch fünf Tage in häusliche Isolation begeben .
Die Isolation darf nach Ablauf von 5 Tagen grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Der Impfstatus der erkrankten Person hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Isolation.
Enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Es wird aber dringend empfohlen, Kontakte zu reduzieren, insbesondere mit älteren Menschen sowie Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf, und in den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen Antigen-Schnelltest durchzuführen.
Verwendete Quellen
aktualisiert am 7. Mai 2022