- Für niedersächsische freiberuflich Tätige sowie Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die mindestens seit dem 01.10.2019 wirtschaftlich aktiv sind.
- Antragsfrist: 23. Dezember 2021
- Gefördert wird der gesamte kurzfristige Liquiditätsbedarf, z. B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst sowie Investitionen.
- bis zu 100 Prozent Finanzierung, Auszahlung zu 100 Prozent
- Antragstellung im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung