Informationen zum Thema Steuern und Arbeitsrecht
Steuern
Stadt Braunschweig erleichtert Steuerstundungen
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass zur Verbesserung der Liquidität bei Unternehmen die Möglichkeiten zur Stundung von Gewerbesteuerzahlungen verbessert werden sollen. Die Stadt Braunschweig übernimmt die vorgeschlagenen freiwilligen Handlungshinweise, um auf diese Weise von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu entlasten und zu unterstützen.
Steuerlicher Verlustrücktrag
Des Weiteren wird zur Verbesserung der Liquiditätslage der geltende steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben.
Arbeitsrecht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Katalog mit Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erstellt.
Einen umfassenden Leitfaden zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie stellt auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Verfügung.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist.
Entschädigungsantrag bei Verdienstausfall
Arbeitnehmer, Selbstständige und freiberuflich Tätige könnten einen Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall haben, wenn das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot angeordnet hat.