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Konzeptentwicklung Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt (K.R.Z.I.)

Planung einer Plattform/Schaltstelle, die künstlerische (Zwischen-)Nutzungsprojekte in Leerständen und im Stadtraum initiiert und beratend unterstützt

Herzstück einer zukunftsorientierten Kulturförderung

Erste konzeptionelle Überlegungen zu einer Kulturraumzentrale mit gesamtstädtischem Fokus sind bereits im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Braunschweig (ISEK 2030) festgehalten, das vom Rat der Stadt Braunschweig im Jahr 2018 beschlossen wurde. In diesem ist mit gesamtstädtischem Bezug die Idee einer Kulturraumzentrale als „Herzstück der zukunftsorientierten Kulturförderung“ verankert (Rahmenprojekt R. 14 Kulturentwicklungsplan mit Kulturraumzentrale), die umfassende Beratungsleistungen für Kulturschaffende und die Bestandsaufnahme von Potenzial- und Möglichkeitsräumen sowie die Vermittlung von Räumen und Orten an Kulturschaffende vorsieht. 

Warum eine Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt?

Die Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt soll diese Idee mit besonderem Fokus auf die innerstädtischen Leerstände umsetzen – vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie. So herrscht in der Braunschweiger Innenstadt, wie in vielen anderen deutschen Städten auch, aktuell verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie großer Handlungsbedarf bezüglich neuer Nutzungen ehemaliger Ladenlokale. Zugleich sind die Bedarfe künstlerischer Akteure nach attraktiven Präsentationsorten im Zentrum von Kommunen deutlich gestiegen. Mit der künstlerischen (Zwischen-)Nutzung von Leerständen sollen im Sinne der Ergebnisse des Kulturentwicklungsprozesses neue Begegnungsorte für die Stadtgesellschaft geschaffen, Kunst und Kultur sichtbarer, Teilhabe ermöglicht und auf diese Weise die Attraktivität der Innenstadt gesteigert werden. 

Ein Instrument der kulturellen Stadtentwicklung

Die K.R.Z.I. will als ein zentrales Instrument der kulturellen Innenstadtentwicklung den Folgen der Pandemie und des Strukturwandels der Innenstädte entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund wird die Konzeptentwicklung für die K.R.Z.I. durch die EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie mit einer Summe von 45.000 Euro unterstützt (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“). 

Erster Schritt: Entwicklung eines strategischen Nutzungskonzepts

Voraussetzung für die Umsetzung der K.R.Z.I. ist die Entwicklung eines strategischen Nutzungskonzeptes für den innerstädtischen Kulturraum und die Planung einer Schaltstelle, die auf Basis des Nutzungskonzepts künstlerische (Zwischen-)Nutzungen und Projekte in Leerständen sowie Kunst im innerstädtischen öffentlichen Raum initiiert, vermittelt und ermöglicht und die Kunstschaffenden bei der Projekt-Durchführung berät bzw. Beratungen vermittelt. Dabei sollen die Handlungsfelder Teilhabe, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Sichtbarkeit berücksichtigt werden, die im Rahmen des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses herausgearbeitet wurden. 

Keine Leerstands-Lückenfüllerinnen

Kunst- und Kulturprojekte sollen nicht als „Leerstands-Lückenfüllerinnen“ dienen. Kulturschaffende sollen vielmehr ihre Werke im Sinne einer Förderung von Sichtbarkeit von Kunst und Kultur sowie Teilhabe und Teilnahme nah an der Stadtgesellschaft produzieren und gegebenenfalls auch partizipative Projekte entwickeln können. Auch soll Raum für interdisziplinäre Laborsituationen geschaffen werden, insbesondere auch mit Blick auf die Themenfelder Teilhabe, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche innerstädtischen Locations dazu geeignet wären, die Raum-Bedarfe zu berücksichtigen, die im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses von den Kulturschaffenden spartenübergreifend geäußert wurden – von Akteur*innen des zeitgenössischen Tanzes, der freien Theaterszene bis hin zur Bildenden Kunst. Auch 3. Orte sollen hierbei berücksichtigt werden. Ziel des Konzeptes ist es auch, die bisher zufallsbasierten Leerstandsnutzungen perspektivisch in den Masterplan kulturelle Infrastruktur zu integrieren, der ebenfalls im Ergebnis des KultEP entwickelt werden soll. Geprüft werden soll auch der Einbezug von Beratungsleistungen für Gründungen in sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen. 

Ausblick

Die Umsetzung einer Kulturraumzentrale mit gesamtstädtischen Wirkungskreis soll in Anknüpfung an die K.R.Z.I. im nächsten Schritt erfolgen. So sollen in diese perspektivisch u. a. auch die Beratungs- und Fortbildungsbedarfe einbezogen werden, die möglicherweise aus der mit dem KultEP beschlossenen Überarbeitung der Förderrichtlinien erwachsen werden und gegebenenfalls mit den gegenwärtigen Förderberatungsleistungen des Kulturinstituts nicht abgedeckt werden können. Auch die Umsetzung von aus dem KultEP erwachsenden Maßnahmen im Bereich Sichtbarkeit könnte in dieser gesamtstädtischen Kulturraumzentrale angesiedelt werden. Hierbei sind auch die im Rahmen des KultEP gewonnenen Erkenntnisse zur Ausgestaltung einer „Kulturkümmerei“ (Arbeitstitel) zu berücksichtigen, die viele Schnittstellen zur im ISEK verankerten Idee einer Kulturraumzentrale aufweist und im Rahmen des Handlungsfeldes „Kulturverwaltung der Zukunft“ umgesetzt werden soll.

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