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Weitere Informationen und Kontakte

Kontakte

Gesundheitsamt

Seit Oktober 2022, werden Corona-Infizierte deren PCR-Test dem Gesundheitsamt gemeldet wird, nicht mehr angerufen oder angeschrieben. Da die Isolationspflicht in Niedersachsen zum 01. Februar 2023 entfallen ist, stellt das Gesundheitsamt keine Quarantänebescheide mehr aus.  

Genesenenbescheide werden ebenfalls nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt. Für alle per PCR getesteten Personen gilt, dass die Genesenenbescheide bei Apotheken erhältlich sind. Dazu wird der jeweilige PCR Befund benötigt. 

Für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Corona steht das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 0531 470-7224 zur Verfügung. Die Nummer ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9 bis 14 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117

Außerhalb der Öffnungszeiten der Hausärzte können sich Braunschweigerinnen und Braunschweiger bei begründetem Verdacht an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Servicerufnummer 116117 wenden. Hörgeschädigte können eine E-Mail an buergertelefonbraunschweigde schicken.

Erreichbar zu folgenden Zeiten:
Montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages
Mittwochs und freitags von 15:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages
Samstags, sonntags und feiertags von 8:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages

Land Niedersachsen

Das Land Niedersachsen beantwortet auf seiner Internetseite häufig gestellte Fragen zu zahlreichen Themen rund um die Corona-Pandemie – von den aktuellen Regelungen in Abhängigkeit zur Inzidenz über Hinweise zu Reisen, Sport und Schule bis hin zu Informationen zu Impfungen und Testungen.

Informationen in Leichter Sprache

Informationen in Deutscher Gebärdensprache

Informationen in Fremdsprachen – informations in foreign languages

Weitere Informationen

Was gilt bei Verdienstausfall?

Unter www.ifsg-online.de (Öffnet in einem neuen Tab), sowie auf der Seite des Landes Niedersachsen (Öffnet in einem neuen Tab) und www.ms.niedersachsen.de erhalten Sie Informationen und Anträge zu den Verdienstausfall-Entschädigungen nach § 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG).

 

Erläuterungen und Hinweise