Terminbuchung: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Aktuelle Hinweise:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir bis auf Weiteres keine Termin zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz anbieten können.
Die Entwicklung der aktuell anhaltenden Pandemie zwingt uns dazu, diesen Schritt durchzuführen.
Wir bitten Sie um Verständnis und hoffen, Ihnen so bald als möglich wieder Termine anbieten zu können.
Bitte informieren Sie sich regelmässig auf unserer Homepage über das aktuelle Geschehen.
Vielen Dank
Zu diesem Thema
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<p>Aktuelle Hinweise:<br /> Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir bis auf Weiteres keine Termin zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz anbieten können. Die Entwicklung der aktuell anhaltenden Pandemie zwingt uns dazu, diesen Schritt durchzuführen.<br /> Wir bitten Sie um Verständnis und hoffen, Ihnen so bald als möglich wieder Termine anbieten zu können. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage über das aktuelle Geschehen.<br /> Vielen Dank.</p>