Terminbuchung: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Aktuelle Hinweise:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der eingeschränkte Regelbetrieb, Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt wieder ermöglicht.
Diese wird ab dem 01.03.2022 dienstags und donnerstags angeboten werden. Beide Termine beginnen um 14:00 Uhr und finden zukünftig im wöchentlichen Turnus zur gleichen Zeit statt.
Zu den Belehrungen sind folgende Unterlagen dem Gesundheitsamt vor Ort vorzuweisen:
- Kostenübernahmeerklärung des Arbeitsgebers
- bei Selbstzahlung sind 28 € in Bar (alternativ mittels EC-Karte) zu entrichten
- gültiger Personalausweis
- Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen qualifizierten PoC-Schnelltest (KEIN SELBSTTEST!)
- für vollständig geimpfte, geboosterte sowie genesene Personen ist ein gültiger Nachweis vorzulegen
Bitte seien Sie pünktlich und informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage über das aktuelle Geschehen.
Vielen Dank