Gesundheitsschutz

Umwelthygiene, Infektionshygiene und Gesundheitsschutz

Informationen zum neuartigen Coronavirus (COVID-19)

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Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetz

Am 01.03.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Nutzen Sie die folgenden Dokumentationshilfen:

Aufgaben des Gesundheitsschutzes

Aufgabe des Gesundheitsamtes im Bereich Infektionsschutz ist die Verringerung des Auftretens von Infektionskrankheiten. Diese Tätigkeit ist im Aufgabenspektrum des Öffentlichen Gesundheitsdienstes fest verankert und erfolgt entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Infektionskrankheiten

Sie zeigt ihre Bedeutung insbesondere im Umgang mit resistenten Erregern, z.B. MRSA (Öffnet in einem neuen Tab) oder EHEC (Öffnet in einem neuen Tab), bei Bedrohungen durch neue Infektionskrankheiten wie SARS, Neue Influenza oder bei der Rückkehr alter Erkrankungen, z.B. Tuberkulose.

Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen

Im Bereich des Gesundheitsschutzes rücken Anforderungen an die Hygiene durch gesetzliche Vorgaben in den verschiedenen Einrichtungen, z.B. Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen, Gemeinschaftseinrichtungen, in Schwimmbädern etc. in den Vordergrund.

Aufgaben der Umwelthygiene

Allgemeines Ziel der Umwelthygiene ist die Verringerung der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch die Umwelt. Dieser umweltbezogene Gesundheitsschutz erfordert in vielfältiger Hinsicht die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit entsprechenden Sachverstandes im Öffentlichen Gesundheitswesen. Es ist dessen Aufgabe, die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit zu erkennen (z.B. bei Kontrollen, Ortsbesichtigungen, Probeentnahmen), sie zu bewerten, ihnen vorzubeugen und Maßnahmen gegen schädliche Einflüsse zu veranlassen oder zu ergreifen.

Aufgaben der Infektionshygiene

Aufgaben der Infektionshygiene sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Übertragbaren Krankheiten (z.B. Salmonellen (Öffnet in einem neuen Tab), Hepatitis, Meningitis (Öffnet in einem neuen Tab) etc.) mit Hilfe von vorbeugenden und zielgerichteten Maßnahmen, insbesondere auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. In diesem Gesetz sind umfassende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen festgelegt.

Eine weitere Aufgabe der Infektionshygiene ist der Schutz von Personal und Patienten im Krankenhaus und von Personal und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Zur Verminderung der Krankenhausinfektionen erfolgen regelmäßige Beratungen und Besichtigungen der Krankenhäuser durch amtsärztliche Kontrollen.

Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Begehungen in eigener Zuständigkeit (nach IfSG) sowie im Auftrag der Heimaufsicht aller Alten- und Pflegeheime in Braunschweig. Das Augenmerk richtet sich dabei auf die Hygiene sowie die pflegerisch-medizinische Versorgung. Hierbei steht die Beratung im Vordergrund. Das Gesundheitsamt dient auch als kompetenter Ansprechpartner zu aktuellen Fragestellungen z.B. beim Ausbruch von Massenerkrankungen durch Noroviren (Öffnet in einem neuen Tab), dem Auftreten von Krätze (Öffnet in einem neuen Tab) oder beim Umgang mit MRSA-positiven Bewohnern (Öffnet in einem neuen Tab).

Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist das Gesundheitsamt auch auf eine Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen, Stellen oder Institutionen angewiesen (z.B. Bauordnungsamt, Stelle für Umweltschutz, Umweltplanung, Lebensmittelüberwachung, Gewerbeaufsichtsamt, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt etc.).

Weitere Aufgaben

  • Infektionsschutz und -prävention sowie Ermittlungen und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten;
  • Wasser-, Abwasser-, Nichttrinkwasser- und Trinkwasserhygiene;
  • Beurteilung von Bauleitplänen und genehmigungspflichtigen Maßnahmen in Wasserschutzgebieten;
  • Überwachung der Hygiene in Einrichtungen des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder und Saunen;
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei Abwasser-, Reinigungs- und Kläranlagen bis zur Einleitung des geklärten Wassers in den Vorfluter;
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei der Abfallentsorgung;
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung angeordneter Maßnahmen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in
    • Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und Menschen mit Behinderung sowie vergleichbaren Betreuungs-oder Versorgungseinrichtungen,
    • Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Flüchtlinge und sonstigen Massenunterkünften,
    • Justizvollzugsanstalten,
    • Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.
    • anderen Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen des Erholungswesens sowie
    • Einrichtungen des Sportwesens einschließlich gewerblicher Sportstudios und Fitnesscenter sowie in Piercing- und Tattoostudios, Kosmetikstudios und Fußpflegeinstituten;
  • Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren, soweit gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden;
  • Ermittlungen und Überwachung der Durchführung angeordneter Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und -schädigungen durch Umwelteinflüsse;
  • Hygiene des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens;
  • Mitwirkung bei der Überwachung des Inverkehrbringens von freiverkäuflichen Arzneimitteln und von Gefahrstoffen außerhalb der Apotheken;
  • Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungswesens;
  • Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen sowie Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen;
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung angeordneter Maßnahmen auf Kinderspielplätzen.
  • Beratung zu Themen der Wohnungshygiene (Schimmelpilz, Umweltschadstoffe etc.)
  • Kommunalhygiene
  • Umwelthygiene
  • Aktuelle Fragestellungen zum Bioterrorismus (Öffnet in einem neuen Tab)

Informationen und Meldeformulare

Kontakt

Fachbereich Soziales und Gesundheit

Gesundheitsamt

Gesundheitsschutz

Anschrift

Hamburger Straße 226
38114 Braunschweig

Kontakt

Fax: 0531 4707040

Sachgebietsleitung

Angela Hitzmann

Diplom-Biologin

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Gesundheitsingenieure

Helge Schultz

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Medizinische Fachangestellte

Martina Neumann

Kontakt

Hygienekontrolleure

Özcan Akpinar

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Daniel Krausewitz

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Desinfektoren

Stefan Melms

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Marcus Riesebeck

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