Reisen mit Betäubungsmitteln
Patientinnen und Patienten dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird. Diese Bescheinigung wird im Gesundheitsamt Braunschweig nach vorheriger Terminabsprache über Frau Resener ausgestellt.
Kontaktadresse
Frau Resener
Kontakt
Tel.:
0531 4707010
Sprechzeiten
Montag - Donnerstag 9:00 bis 14:30 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr