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Einschulung

Bekanntmachung zur Einschulung

Alle Kinder, die im Jahre 2024 schulpflichtig werden, erhalten bei Bedarf eine Sprachförderung. Schulpflichtig werden grundsätzlich alle Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober 2024 ihren 6. Geburtstag feiern. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben. Die Erklärung ist bis spätestens zum 1. Mai in der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen

Besuchen schulpflichtige Kinder eine Kindertagesstätte, erhalten sie die Sprachförderung gemäß § 3 Kindertagesstättengesetz in der jeweiligen Kindertagesstätte. 

Besuchen diese Kinder keine Kindertagesstätte, müssen sie sich einem Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse an den Grundschulen unterziehen. Die Grundschulen richten für die Kinder, die nach diesem Test gem. § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) verpflichtet sind, in dieser Zeit an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen, besonderen Unterricht ein. Daher ist es erforderlich, dass alle im Jahr 2024 schulpflichtig werdende Kinder bereits in der Woche vom 8. Mai 2023 bis zum 12. Mai 2023 von ihren Erziehungsberechtigten bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Informationen zur Anmeldung sowie die Anmeldeformulare stehen auf den Homepages der Grundschulen zur Verfügung.

Die ausgefüllten Antragsformulare sowie alle erforderlichen Unterlagen sollen in den Schulbriefkasten eingeworfen oder auf dem Postweg an die jeweiligen Schulen gesandt werden.

Informationen zum Anmeldeverfahren
Zu den Städtischen Grundschulen (Öffnet in einem neuen Tab) 

Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der entsprechende Antrag ist erst in der Anmeldewoche im Mai 2024 an die zuständige Grundschule zu richten. Die Schulleitung entscheidet im Wege des pflichtgemäßen Ermessens, ob dem Antrag der Erziehungsberechtigten stattgegeben wird oder nicht. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. 

Gemäß § 63 Absatz 3 NSchG hat jedes Kind grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk es seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Von der Bindung an die zuständige Grundschule ausgenommen sind die schulpflichtigen Kinder, die von ihren Erziehungsberechtigten an

  • einer der katholischen Bekenntnisgrundschulen (Grundschule Edith Stein bzw. Grundschule Hinter der Masch)
  • oder an einer der Ganztagsgrundschulen oder
  • an einer Grundschule in freier Trägerschaft (Christliche Schule Braunschweig e. V., Freie Schule Braunschweig e. V., Freie Waldorfschule Braunschweig e. V. und die Schulen in der Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschland e. V. - Internationale Schule Braunschweig-Wolfsburg und Hans-Georg-Karg-Schule)

angemeldet werden.

Informationen zur zuständigen Grundschule bzw. zu den bestehenden Ganztagsgrundschulen können

Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2024/2025 schulpflichtig werden, können von den Erziehungsberechtigten innerhalb der o. a. Anmeldefrist direkt an der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, angemeldet werden.

Erziehungsberechtigte mit Kindern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2024/2025 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der o. a. Anmeldefrist telefonisch mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Kruppstr. 24a, 38126 Braunschweig, unter der Telefonnummer 68037-0 Kontakt aufzunehmen.

Der erste Schultag für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist der 10. August 2024.

Kinder, die im Jahre 2023 schulpflichtig werden und bislang an der zuständigen Grundschule angemeldet sind, können zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 auf Wunsch der Erziehungsberechtigten an einer der städtischen Ganztagsgrundschulen aufgenommen werden, sofern dort noch Schulplätze frei sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Kinder an der Schule, an der sie bisher angemeldet sind, in der Zeit vom 8. Mai 2023 bis 12. Mai 2023 abgemeldet und in der gleichen Zeit an der Ganztagsgrundschule angemeldet werden. 

Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Schule

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