Trennungs- und Scheidungsberatung

Sie wollen sich trennen, lassen sich scheiden und das Sorge- und Umgangsrecht ist zu regeln.

Wir beraten Sie z. B. bei folgenden Themen:

  • Kann die Beziehung weitergeführt werden?
  • Wie können Sie beide verantwortliche Eltern bleiben, obwohl Sie sich als Paar trennen?
  • Wie können Sie die anstehenden Entscheidungen einvernehmlich regeln?
  • Wo sollen die Kinder leben, wer erhält das Sorgerecht?
  • Wie können Sie die Besuche im Sinne der Kinder regeln?

Wenn Sie sich scheiden lassen, sind wir an dem Familiengerichtsverfahren beteiligt. Wir müssen einen Bericht zum Sorge- und Umgangsrecht für das Familiengericht erstellen. Ziel der Beratung ist es, dass Sie sich als Eltern auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen.

Bei nichtehelichen Kindern vermitteln wir bei Fragen des Umgangsrechts und berichten bei Bedarf dem Vormundschaftsgericht.

Erläuterungen und Hinweise