Schule

Herkunftssprachlicher Unterricht von der Schule angeboten

Herkunftssprachlicher Unterricht findet in Niedersachsen an Grundschulen statt - also von den Jahrgängen 1-4. Herkunftssprachlicher Unterricht an Weiterführenden Schulen kann als Wahlpflichtfach angeboten werden.

In Braunschweig sind einige Sprachen mit dem Herkunftssprachlichen Unterricht durch die Landesschulbehörde abgedeckt.

Als Richtlinie gilt: finden sich 10 Schüler*innen einer Schule zusammen, die in einer Herkunftssprache unterrichtet werden wollen, können die Eltern einen formlosen AntragPDF-Datei16,45 kB an die Schule und damit die Landesschulbehörde richten.

Weiter Informationen

Niedersächsische Landesschulbehörde

Regionalabteilung Braunschweig

Anschrift

Wilhelmstraße 62 - 69
38100 Braunschweig

Kontakt

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