Digitaler Bauantrag in 3 Schritten

  1. Bereiten Sie bitte Ihre Bauvorlagen zum Hochladen vor:
    • alle Dokumente sind in PDF/A-Format zu erstellen und entsprechend der Dokumentstruktur gemäß der NBauVorlVO (Anlage 1) zu benennen,
    • dabei sind die interaktiven Formulare in ein PDF/A-Format zu ändern (eine Umwandlung kann über einen PDF-Drucker vorgenommen werden).
  2. Stellen Sie Ihren Antrag bei der Bauordnung:
    • füllen Sie bitte das gewünschte Online-Formular aus,
    • fügen Sie die Bauvorlagen als Anlagen dem Formular an,
    • reichen Sie den Antrag digital ein:
    • -> damit gilt Ihr Antrag als eingegangen!
  3. Füllen Sie bitte im Anschluss die Erklärung zur Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren aus und senden diese unterschrieben durch die erklärende Person (Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser bzw. Bauherrin/Bauherr)
    • per Fax an 0531 470-4006 oder
    • per Post an die Stadt Braunschweig, Abteilung Bauordnung, Langer Hof 8, 38100 Braunschweig.

Hinweise

  • Die Anträge und die beizufügenden Bauvorlagen, die der Bauaufsicht der Stadt Braunschweig elektronisch übermittelt werden, bedürfen keiner Unterschrift der erklärenden Person. Die Unterschrift wird für eine Übergangsphase durch die Zusendung einer Erklärung zur Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren ersetzt (s. o.).

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass in Kürze eine Antragstellung über BundID (Öffnet in einem neuen Tab) verbindlich wird.

  • Solange die Teilnahmeerklärung nicht vorliegt, ist der Antrag nicht vollständig und die weitere Bearbeitung muss 3 Wochen nach Ablauf der im Eingangsschreiben genannten Frist zurückgewiesen werden.

    Für die Mitteilungen nach § 62 NBauO und die Anzeigen nach § 60 NBauO gilt: die zwingend erforderliche Teilnahmeerklärung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsübermittlung bei der Bauordnung einzureichen. Bei fehlender Teilnahmeerklärung wird der Antrag wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen.

  • Grundsätzlich ist die Entwurfsverfasserin/ der Entwurfsverfasser die erklärende Person. Nur in den Antragsverfahren, in denen keine Entwurfsverfasserin/kein Entwurfsverfasser erforderlich ist, unterschreibt die Bauherrin/ der Bauherr die Teilnahmeerklärung.

  • Die Bauvorlagen eines am Verfahren beteiligten Dritten (Tragwerksplaner, Gutachter, Vermessungsingenieur) werden von der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser mit dem Antrag eingereicht bzw. in den Projektraum hochgeladen.
    1. Diese Unterlagen müssen von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen werden.
    2. Für die Übermittlung der Unterlagen ohne eine qeS bietet die Bauaufsicht für eine Übergangsphase einen abweichenden elektronischen Übermittlungsweg an.
      In diesem Fall bestehen die Unterlagen der für ihren Inhalt verantwortlichen Person aus:
      1. einem Deckblatt zu den Bauvorlagen, händisch unterschrieben und eingescannt,
      2. den Bauvorlagen ohne Unterschrift.
  • Nach der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zu einem Projektraum auf der conjectPM-Plattform (Öffnet in einem neuen Tab). Folgen Sie bitte dem Hinweis in der E-Mail und nehmen die Einladung an. Nach erfolgter einmaliger Registrierung mit dem von Ihnen gewählten Benutzernamen und Kennwort und anschließender Anmeldung an der Plattform werden Sie direkt in den Projektraum für Ihr Vorhaben geleitet.

  • Ihr Antrag und die Bauvorlagen befinden sich im Bereich „Dokumente“ im Ordner "10 Antragsunterlagen".
    Beachten Sie bitte, dass weitere von Ihnen hochgeladene Dokumente im Ordner "11 Eingänge nach Antragseingang" abgelegt werden müssen.

  • Die weitere Bearbeitung des Antrags erfolgt ausschließlich über den Projektraum. Auf anderen Wegen an die Bauordnung übermittelte Mitteilungen und Dokumente werden nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Bauordnung angenommen.

  • Sie erhalten immer eine Benachrichtigungs-E-Mail, wenn die Abteilung Bauordnung in Ihrem Verfahren ein Dokument im Projektraum abgelegt hat.

  • Bescheide und Entscheidungen ergehen in digitaler Form.

Erläuterungen und Hinweise