Abbruchanzeige (§60 Abs. 3 NBauO)
Folgende Unterlagen/Bauvorlagen sind grundsätzlich 1-fach einzureichen: (Ausdruckversion als PDF-Datei siehe unten)
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Abbruchanzeige (Öffnet in einem neuen Tab)
- Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte (Öffnet in einem neuen Tab) (maximal 1 Jahr alt)
mit Kennzeichnung des Abbruchvorhabens in gelb - Bestätigung über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und der Standsicherheit der baulichen Anlagen (§ 65 (4) NBauO)