reine Nutzungsänderungen - §§ 63, 64 NBauO
Folgende Unterlagen/Bauvorlagen sind grundsätzlich 2-fach einzureichen: (Ausdruckversion als PDF-Datei siehe unten)
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab)
- Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte (Öffnet in einem neuen Tab) (max. 1 Jahr alt)
(mit Kennzeichnung des Grundstücks in Gelb und Bereich der betroffenen Umnutzung in Rot) - aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan (Öffnet in einem neuen Tab) bzw. Negativbescheid (im Original)
oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan bzw. Angabe ob Innen- oder Außenbereich (§ 34 oder § 35 BauGB) - Baubeschreibung
- Angaben zur Gebäudeklasse (Öffnet in einem neuen Tab), Höhe und Größe, Anzahl Nutzungseinheiten
- Berechnung/Angabe des Herstellungswertes
- Berechnung und zeichnerischer Nachweis der notwendigen Einstellplätze (Bestand + Änderung)
- Berechnung und zeichnerischer Nachweis der notwendigen Fahrradabstellanlagen (bei Gewerbe)
- Betriebsbeschreibung (Öffnet in einem neuen Tab) (bei Gewerbe)
- Standsicherheitsnachweis bzw. Aussage zur Statik
(bei GK 4+5, bei gemischt genutzten Gebäuden ab GK 3) - Nachweis des Brandschutzes (Öffnet in einem neuen Tab) (grds. bei Sonderbauten)
(bei Wohngebäuden nur ab GK 4+5; bei gemischt genutzten Gebäuden ab GK 3) - Berechnung der Nutzflächen (bei Gewerbe)
- ausgefüllter Erhebungsbogen für Baustatistik (Öffnet in einem neuen Tab) (Baugenehmigungen)
Bauzeichnungen:
(mit Darstellung der baulichen Änderungen: neue Bauteile = rot, wegfallende Bauteile = gelb, vorhandene Bauteile = schwarz)
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten (bei äußeren Veränderungen Fassade/Dach)
- Bestuhlungsplan (bei Versammlungsstätten/Gaststätten/Restaurants)
Bitte denken Sie bei allen Bauvorlagen an die Unterschrift:
- des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin