Bauvoranfrage und Bauvorbescheid nach § 73 NBauO - erforderliche Unterlagen
Die Aufzählung soll Ihnen zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.
Folgende Unterlagen/Bauvorlagen sind grundsätzlich einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab) bzw. Verlängerungsantrag (Öffnet in einem neuen Tab) sowie die Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)
- Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte (Öffnet in einem neuen Tab) (max. 1 Jahr alt, mit Markierung auf dem Grundstück in gelb)
- aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan (Öffnet in einem neuen Tab)
oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan bzw. Angabe ob Innen- oder Außenbereich (§ 34 oder § 35 BauGB) - Bauzeichnungen
(mit Darstellung der baulichen Änderungen: neue Bauteile = rot, wegfallende Bauteile = gelb, vorhandene Bauteile = schwarz)
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
- Beschreibung des Vorhabens
- Betriebsbeschreibung (Öffnet in einem neuen Tab) (bei Gewerbe)
- ggf. Erläuterungen zu den Einzelfragen als Anlage (Öffnet in einem neuen Tab)