Bauantrag / Baugenehmigung nach § 63 NBauO - Werbeanlagen - erforderliche Unterlagen
Die Aufzählung soll Ihnen zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.
Die Bauvorlagen sind durch die Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) näher bestimmt.
Folgende Unterlagen/ Bauvorlagen sind grundsätzlich einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab) sowie die Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)
- Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte (max. 1 Jahr alt)
- einfacher Lageplan (§ 7 (3) BauVorlVO) (bei freistehenden Anlagen)
- aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan (Öffnet in einem neuen Tab)
oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan bzw. Angabe ob Innen- oder Außenbereich (§ 34 oder § 35 BauGB)
(nur bei Fremdwerbeanlagen) - Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
(in Sonderfällen, wie z. Bsp. Anlagen über 10 m Höhe oder große Dachwerbeanlagen)
Bauzeichnungen:
- Ansichten
(mit Eintragung der geplanten Anlagen und Darstellung der baulichen Änderungen)