Werbeanlagen
Werbung gehört zum Wirtschaftsleben. Angemessene Werbung bietet Information und Orientierung. Das Stadtbild wird durch gut gestaltete Werbeanlagen belebt und bereichert, durch aufdringliche Werbeanlagen belastet. Es gilt einen Ausgleich zu finden zwischen dem privaten Interesse nach möglichst intensiver Werbung einerseits und dem öffentlichen Interesse an guter Stadtgestaltung andererseits.
Was sind Werbeanlagen? (§ 50 Nds. Bauordnung NBauO)
„Werbeanlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und von allgemein zugänglichen Verkehrs- oder Grünflächen aus sichtbar sind.“ Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Fahnentücher, Schaukästen sowie Anschlagsäulen und –tafeln. Zu unterscheiden ist zwischen Fremdwerbung (z. B. Produktwerbung an Litfaßsäulen) und Eigenwerbung. Letztere ist auf die Stätte der eigenen Leistung beschränkt (z. B. Werbeanlage des Fachgeschäfts an seiner Fassade).