In vielen Gärten sind alte Bahnschwellen oder auch Strom- und Telefonmasten als Zäune, Einfassungen, Sitzecken oder Dekoration verbaut worden. Dieses Holz ist extrem witterungsbeständig und weitestgehend vor Schädlingsbefall geschützt. Die Imprägnierung mit Teeröl bringt allerdings extreme Probleme mit sich. Teeröl enthält eine Vielzahl gesundheitsschädigender Substanzen wie Phenole und Kresole, aber auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Die meisten dieser Substanzen wirken krebserregend. Für den Menschen ist in erster Linie der direkte Hautkontakt mit dem getränkten Holz gefährlich, da die Substanzen über die Haut aufgenommen werden.
Diese Stoffe sind schwer abbaubar. Die Schadstoffe werden von dem Holz auch noch nach vielen Jahren an die Umgebung abgegeben.
Eine Verwendung der mit Teeröl behandelten Hölzer ist verboten. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Ob diese erfüllt sind, sollte in jedem Fall von der Stadt als zuständiger Behörde geprüft werden, um die Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit auszuschließen.
Die Verwendung von behandeltem Holz ist jedoch immer verboten:
Tipps:
Wenn Sie in Ihrem Garten noch alte Bahnschwellen oder Telefonmasten verbaut haben, vermeiden Sie jeglichen Hautkontakt. Prüfen Sie, ob sie nicht durch andere, umweltschonende Materialien ersetzt werden können. Auf keinen Fall sollten Sie noch Veränderungen wie Sägen, Anbohren oder Versetzen vornehmen, da an den frischen Schnittkanten die Schadstoffe besonders leicht austreten und über die Haut aufgenommen werden können.
Entsorgen Sie alte Bahnschwellen ordnungsgemäß über ein entsprechendes Entsorgungsunternehmen.
Eine Weitergabe an Andere – auch kostenlos – ist verboten und stellt eine Straftat dar!
Weisen Sie auch andere Personen auf die Gefahren und Verbote beim Umgang mit alten Bahnschwellen hin.