Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen
Förderprogramm 2023
Antragstellung ist ab dem 1. April hier möglich
Auf dieser Internetseite finden Sie die Förderrichtlinien sowie die drei Antragsformulare (ab dem 1. April) der folgenden Kategorien:
Richtlinie 1 | SolarstromerzeugungPDF-Datei148,18 kB
- Steckerfertige Solaranlagen (Mini Balkon-Anlagen)
- Vertikale Solaranlagen an Hauswänden oder Zäunen
- Mieterstromprojekte
- Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik
Richtlinie 2 | Regenerative WärmePDF-Datei125,79 kB
- Solarthermie-Anlagen
- Wärmepumpen
- Schulung nach VDI 4645
Richtlinie 3 | EnergieeffizienzmaßnahmenPDF-Datei125,19 kB
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dach oder Fassade)
- Sanierung zum Effizienzhaus 40 / 40 EE / 40 NH bis 85 / 85 EE / 85 NH und zum Effizienzhaus Denkmal / Denkmal EE / Denkmal NH
Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinien und dessen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung vor der Antragstellung sorgfältig durch.
Bitte beachten Sie: Auf eigenes Risiko und ohne Anspruch auf eine spätere Förderung kann bereits mit der Beschaffung und/oder Installation der Maßnahme begonnen werden. Die Anzeige eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht notwendig.
Förderkulisse 2023
1. Steckerfertige-Photovoltaik, Mieterstrom, Weiterbildung
Maßnahme | Förderung |
Steckerfertige Solaranlagen (Mini Balkon-Anlagen) (0,25 – 0,4 kWp) |
250 Euro |
Steckerfertige Solaranlagen (Mini Balkon-Anlagen) (>0,4 – 0,6 kWp) |
400 Euro |
Stromerzeugende Fassade / Wände (Vertikale PV-Anlage) (3 – 20 kWp) |
200 Euro je kWp |
Mieterstromprojekte | 2.000 Euro + 200 Euro je kWp |
Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik (DGS/VDE) | 50 % der Kursgebühren, maximal 1.000 Euro |
2. Regenerative Wärmeerzeugung
Maßnahme | Förderung |
Solarthermie ohne Heizungsunterstützung | 500 Euro |
Brauchwasserwärmepumpe | 500 Euro |
Solarthermie mit Heizungsunterstützung | 1.000 Euro |
Geräuscharme Luft-Wasser Wärmepumpe | 1.000 Euro |
Sole-Wasser Wärmepumpe (Wärmequelle Erdreich) | 4.000 Euro |
Wasser-Wasser Wärmepumpe (Wärmequelle Grundwasser) | 4.000 Euro |
Kältemittel für Wärmepumpen mit einem GWP ≤ 150 | 500 € |
Schulungen nach VDI 4645 |
50 % der Kursgebühren, maximal 500 Euro |
3. Energieeffizienzmaßnahmen
Maßnahme | Förderung |
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach BAfA BEG EM | 30% der BAfA-Fördersumme, max. 3.600 Euro |
Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal | 1.500 Euro |
Sanierung zum Effizienzhaus 85 / 85 EE / 85 NH | 2.000 Euro |
Sanierung zum Effizienzhaus 70 / 70 EE / 70 NH | 3.000 Euro |
Sanierung zum Effizienzhaus 55 / 55 EE / 55 NH | 4.000 Euro |
Sanierung zum Effizienzhaus 40 / 40 EE / 40 NH | 4.500 Euro |
Es gilt eine maximale Förderhöhe von insgesamt max. 4.500 € je Liegenschaft. Bei Mieterstrom ist die maximale Förderhöhe 15.000 € je Liegenschaft.
Förderprogramm 2022
Förderanträge 2022
Die eingereichten Unterlagen für die Förderzusagen aus dem Jahr 2022 werden derzeit geprüft und bei Vollständigkeit ausgezahlt. Bitte senden Sie die fehlenden Unterlagen bis zum 30. Juni 2023 digital an foerderung-umweltbraunschweigde.
Förderrichtlinien 2022
Förderkulisse 2022 (Archiv)
FAQ | Fragen zum Förderprogramm
Kontakt
Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinien und dessen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung sorgfältig durch.
Fachbereich Umwelt
Abteilung Verwaltung
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0531 4706313
E-Mail-Adresse:
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