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Braunschweiger Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben

Auf der Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG) (Öffnet in einem neuen Tab) wurde 2013 ein Lärmaktionsplan für die Stadt Braunschweig erstellt und 2020 erstmals fortgeschrieben. Sowohl der Lärmaktionsplan, als auch die 1. Fortschreibung wurde von den zuständigen Ausschüssen beschlossen. Der Lärmaktionsplan unterliegt einer Fortschreibung und muss alle fünf Jahre überprüft und ggf. aktualisiert werden. 

2. Fortschreibung Lärmaktionsplan (2024)

Im Vorfeld der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde bereits 2022 eine neue Lärmkartierung (Öffnet in einem neuen Tab)  der verschiedenen Lärmemittenten (Straßen-, Straßenbahn- und Flugverkehr sowie, Industrie und Gewerbe) durchgeführt. Mit den aus der Lärmkartierung gewonnenen Informationen wurden „strategische Lärmkarten“ erarbeitet, die zeigen wo und wie viel Lärm besteht und wo Bürger*innen davon betroffen sind.

 
Beginnend in 2023 wird für die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans, mit Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Entwurf erarbeitet. Der Start der Öffentlichkeitsbeteiligung wird frühzeitig bekannt gegeben. 

1. FORTSCHREIBUNG (2018 - 2020)

Lärmminderungsplanung (2012/2013)

Pressemeldungen

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