Wespen und Hornissen
Wie alle wildlebenden Tiere unterliegen Bienen, Hummeln und Wespen den allgemeinen Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Verschiedene Arten wie Hornissen, kleinere Wespenarten sowie alle Bienen und Hummeln sind sogar im Rahmen der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und dürfen weder gestört noch getötet werden. Sofern die Umsetzung oder Entfernung eines Nestes dennoch erforderlich ist, ist dafür die Erlaubnis der Naturschutzbehörde (s. unter Kontakt) notwendig.
Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt, von der Blütenbestäubung bis zur Schädlingsbekämpfung. So verfüttert beispielsweise ein starkes Hornissenvolk täglich bis zu 500 g Insekten an seine Larven, vor allem Fliegen, aber auch Schnaken, Mücken und Raupen. Dies entspricht etwa der Tagesleistung von 5-6 Meisenfamilien.
Viele Wespenarten nisten frei, z. B. in Bäumen und Büschen - von ihnen ist keine Belästigung zu erwarten. Die Arten, die häufig im Herbst den Kaffeetisch besuchen sind die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Sie nisten in unter- oder oberirdischen dunklen Hohlräumen. Dabei werden neben Maulwurfs- und Mäusebauten auch hohles Mauerwerk, Hohlräume hinter Verkleidungen und Verschalungen, Jalousienkästen u. ä. besiedelt. Auch Hornissen legen ihre Nester gerne in solchen Hohlräumen an.
Ein Wespenstaat besteht nur etwa ein halbes Jahr. Das im Frühling von einer Königin gegründete Volk stirbt im Herbst bis auf die Jungköniginnen ab, die einzeln in Verstecken den Winter zu überdauern versuchen. Im nächsten Frühjahr beginnt jede für sich, ein kunstvolles Nest aus zerkautem Holz zu errichten, das dann von ihren Töchtern, den Arbeiterinnen, weitergebaut und vollendet wird. Vorjahresnester werden nicht wieder besiedelt, wohl aber gelegentlich der gleiche Nistplatz. Bis zum Spätsommer wachsen dann die Völker. Unter günstigen Bedingungen können die Deutsche und die Gemeine Wespe Volksstärken von 10.000 Tieren erreichen.
Die meisten Wespenarten sind außerhalb des Nestbereichs friedlich und flüchten eher bei Beunruhigung, auch die zu Unrecht gefürchtete Hornisse. Zu Stichen kommt es, wenn die Tiere ergriffen oder unabsichtlich etwa in einem Hosenbein oder Hemdsärmel eingeklemmt werden. Zur Sicherheit gelten folgende Verhaltensregeln rund um's Nest:
- Anflugbahn zum Nest nicht längere Zeit verstellen.
- Erschütterungen des Wabenbaus und hektische Bewegungen in Nestnähe vermeiden.
- Bereich in ca. 3 m Entfernung um das Nest herum nicht stören.
- Nicht am Nest und Flugloch herumstochern.
- Kinder durch Absperrung vom Nest fernhalten.
Im Spätsommer, wenn die Völker am stärksten sind, fallen vor allem die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe durch ihre oft aufdringlichen Besuche am Kaffeetisch und in der Küche auf. Obst, süße Speisen und Getränke dienen ihnen dann als willkommene Zusatznahrung. Tipps für den Spätsommer sind:
- Anfliegende Tiere bedächtig wegleiten.
- Süße Speisen und Getränke abdecken.
- Nicht aus offenen Flaschen trinken, sondern Strohhalme benutzen.
- Reste von süßen Speisen um den Mund abwischen.
- Nicht barfuß über am Boden liegendes Fallobst laufen.
Gefährlich sind Wespenstiche für Personen, die unter einer Allergie gegen das Wespengift leiden. Die Reaktionen auf den Stich sind dann nicht örtlich begrenzt, sondern erfassen große Teile des Körpers und den Kreislauf. Bei derartigen Symptomen ist sofortige ärztliche Behandlung erforderlich.
Ein gesunder Mensch kann dagegen viele Stiche ohne bleibende gesundheitliche Schäden ertragen. Allerdings: Wespenstiche im Mund- und Rachenbereich sind gefährlich, da die Schwellungen eine Verengung der Atemwege hervorrufen können und Erstickung droht. Sofort zum Arzt! In akuten Fällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (Öffnet in einem neuen Tab). Dort erhalten Sie auch kostenlose Unterlagen und Material für Kinder. Hilfe beim Bestimmen von Wespen sowie bei Fragen zum Umgang mit Wespen und Hornissen im Wohnbereich erhalten sie bei der unteren Naturschutzbehörde.
Kontakt
Frau Sandelmann
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