Biotope, gesetzlich geschützte
Der Begriff Biotop bezeichnet ganz allgemein eine Lebensstätte für Tier- und Pflanzengemeinschaften, die an die dort herrschenden charakteristischen Lebensbedingungen in besonderer Weise angepasst sind.
Biotope mit selten auftretenden oder selten gewordenen Lebensbedingungen sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Dies gilt auch ohne eine Ausweisung als Naturschutzgebiet o. ä. Alle Handlungen, die zur Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung eines solchen Biotops führen können, sind verboten.
Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören z. B. Röhrichte, Quellbereiche, naturnahe Flussabschnitte und Kleingewässer, Binnendünen, Magerrasen, Bruchwälder, Erdfälle, Sumpfdotterblumenwiesen. Die Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig führt ein Verzeichnis der in Braunschweig bekannten geschützten Biotope. Über einen Eintrag in diese Liste werden Eigentümer und Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke schriftlich informiert.