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Naturschutzgebiete (NSG)

Naturschutzgebiete (NSG) können festgesetzt werden für "Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutzes bedürfen, weil sie

  • schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen,
  • für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde von Bedeutung sind oder
  • sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit auszeichnen."

 

Da Schutz allein oftmals zur Erhaltung dieser wertvollen Landschaftsbestandteile nicht ausreicht, werden hierfür auch Pflege- und Entwicklungskonzepte erstellt.

In Braunschweig sind fünf Naturschutzgebiete ausgewiesen mit einer Gesamtfläche von rund 1072 ha, insgesamt 5,57 % des Stadtgebietes. Davon entfallen allein 526 ha auf das Teichgebiet Riddagshausen. Dieses Gebiet verdankt seine Entstehung dem Schaffen der Zisterziensermönche vor rund 900 Jahren. Es wurde bereits 1936 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Seit 1962 trägt es auch den Titel "Europareservat", der von der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz verliehen wird. Die anderen Naturschutzgebiete sind das Lammer Holz - seine sumpfartigen Bereiche sind die letzten großflächigen Reste von Fluss- und Bachauenwäldern im gesamten Braunschweiger Stadtgebiet - und die Braunschweiger Okeraue. Sie umfasst einen Teil des noch weitgehend naturnahen Unterlaufes der Oker einschließlich der Talaue und der angrenzenden Hangterrassen bzw. Binnendünen. Die beiden weiteren Naturschutzgebiete sind das siedlungsnahe „Mascheroder- und Rautheimer Holz“ im Südosten der Stadt sowie das nördlich gelegene Gebiet „Mehlkamp und Heinenkamp“.

Für jedes Naturschutzgebiet wurde seitens des Landes Niedersachsen eine eigene Verordnung erlassen. An den Hauptzugängen sind die Naturschutzgebiete mit Hinweisschildern kenntlich gemacht. Allgemein ist in Naturschutzgebieten folgendes verboten: Reiten, Lagern, Baden, Boot fahren, Pflanzen und Tiere entnehmen, Wege verlassen usw. Verstöße gegen diese Regeln werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.


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