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Vogelschutzgebiete (VSG)

Blessralle© Jürgen Eickmann

Nach der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie (Öffnet in einem neuen Tab)) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, besondere Schutzgebiete (BSG) der Europäischen Kommission zu melden. Ziel ist es, die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen und sie zu diesem Zweck in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten.

Stockente© Jürgen Eickmann

In den BSG gilt grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot, d. h., Eingriffe, die sich hinsichtlich der Schutz- und Erhaltungsziele der Gebiete auf die wertbestimmenden Vogelarten (Anhang 1 EU-Vogelschutzrichtlinie) erheblich auswirken, sind beschränkt.

Eisvogel© Jürgen Eickmann

Niedersachsen hat bislang insgesamt 71 Gebiete zu EU-Vogelschutzgebieten erklärt und der EU-Kommission gemeldet. Der entsprechende Bekanntmachungstext samt Gebietskarten wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 35 vom 2. Sept. 2009 (Öffnet in einem neuen Tab) bekanntgemacht.

Auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig wurden gemeldet die Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg (V 48) insbesondere als bedeutender Lebensraum für Spechtvogelarten und den Rotmilan sowie die Riddagshäuser Teiche (V 49) als landesweit bedeutendes Brutgebiet für Röhricht bewohnende Vogelarten und national bedeutender Gastvogellebensraum für Wasservögel der Flachwasserzonen.


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Bildnachweise

  • Jürgen Eickmann