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Waldbehörde der Stadt Braunschweig

Die Waldbehörde der Stadt Braunschweig ist mit dem Vollzug des staatlichen Forstrechts betraut. Grundlage sind u. a. das Bundeswaldgesetz und das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Zu den Aufgaben der Waldbehörde der Stadt Braunschweig gehört es, den Wald und seine Funktionen zu schützen. Hier werden Genehmigung für Erstaufforstungen erteilt sowie Anträge auf Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsform bearbeitet.

 

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