Elektrosmog
Das Wort "Elektrosmog" beschreibt das Vorkommen künstlicher elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder in unserer Umgebung im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder) (Öffnet in einem neuen Tab) sind die Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen und Bahnstromanlagen festgelegt, sowie Grenzwerte für hochfrequente Felder, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen.
Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder sicherzustellen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (Öffnet in einem neuen Tab).