Autowaschen
Häufiges Autowaschen ist umweltbelastend: Es bedeutet Wasser- und Energieverbrauch sowie die Freisetzung von Schadstoffen. Nach der AbwassersatzungPDF-Datei186,19 kB ist das Waschen von Kraftfahrzeugen nur auf den hierfür genehmigten Waschplätzen und in Waschhallen erlaubt. Damit ist in Braunschweig das Reinigen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen, z. B. am Straßenrand, verboten! Nach § 4 Abs. 1 der Abwassersatzung ist jeder Grundstückseigentümer und jeder sonstige für den Anfall von Schmutzwasser Verantwortliche verpflichtet, dieses der öffentlichen Abwasseranlage satzungsgemäß zuzuführen.
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