Gebühren

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Für Fragen rund um die Einführung der Wertstofftonne stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ALBA Braunschweig GmbH zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter 0531 / 88 62 333 oder per Email unter wertstofftonne-bs@alba.info.

Was kostet die Wertstofftonne?

Die Wertstofftonne ist kostenlos.

Ist eine Einführung der Wertstofftonne auch gebührenneutral möglich?

Das Braunschweiger Abfallgebührenmodell basiert auf den Kosten pro Liter Restabfallbehältervolumen. Bei sinkenden Abfallmengen und nicht im gleichen Maße sinkenden Kosten ergibt sich daher eine Gebührenveränderung.

Kann der Bürger seine individuelle Gebührenbelastung senken?

Diejenigen, die ihre Abfälle bislang nicht oder nur in begrenztem Umfang getrennt haben, können dem Gebührenanstieg mit dem Wechsel auf eine kleinere Gefäßart aktiv entgegenwirken. Voraussetzung ist, dass sie in Zukunft die Wertstofftonne sinnvoll nutzen und dadurch dauerhaft mit einem entsprechend kleineren Abfallbehälter auskommen. Die individuelle Gebührenbelastung wird sich dann kaum ändern oder sogar reduzieren.

Diejenigen, die bereits jetzt eine vollständige Trennung der Wertstoffe vornehmen und eine entsprechend kleine Restmülltonne nutzen, können das bereitgestellte Behältervolumen und damit einhergehend die individuelle Gebührenbelastung kaum noch verringern.

Wird das Mindestbehältervolumen gesenkt werden?

In Braunschweig beträgt das durchschnittlich zur Verfügung stehende Restabfallbehältervolumen 30 l/E*Wo. In keinem Stadtbezirk sind es weniger als 18l/E*Wo. Daher wird zur Zeit eine Reduzierung des Mindestbehältervolumens nicht für erforderlich gehalten.

Wie viel Mehrbelastung ergibt sich für einen einzelnen Haushalt?

Die Abfallgebühr steigt zum 1. Januar 2014 um 3,9%.

Gäbe es ein anderes Gebührenmodell, mit dem sich die Belastung für die Bürger reduzieren lässt?

Gebührenmodelle bzw. Gebührensysteme dienen dazu, den Aufwand kostendeckend und verursachergerecht auf die Nutzer einer Einrichtung zu verteilen und so einen Anreiz auch zum Erreichen abfallwirtschaftlicher Ziele (z. B. Verringerung des Restabfalls) zu bieten.
Jede Veränderung führt in der Regel zu einer Verlagerung der Gebührenlast, wobei sich das gesamte Gebührenaufkommen nicht ändert. Die Einführung z.B. einer Grundgebühr würde dazu führen, dass kleinere Behälter zusätzlich belastet und größere Behälter entlastet werden.

Muss eine sinkende Restabfallmenge nicht zu sinkenden Gebühren führen?

Ein gleichbleibender oder sinkender Gebührensatz wäre nur möglich, wenn sich der gebührenfähige Aufwand im gleichen Umfang reduziert wie die der Kalkulation zugrunde liegende Menge. In dem gebührenfähigen Aufwand sind im Bereich der Abfallentsorgung jedoch umfangreiche Fixkostenanteile enthalten, die sich auch bei sinkenden Mengen nicht ändern (z. B. Aufwendungen für Deponierekultivierung, Schadstoffentsorgung). Dies führt dazu, dass bei gleichbleibenden Kosten die Gebührensätze bei sinkenden Mengen ansteigen.

Warum führt die Einführung einer Wertstofftonne in anderen Kommunen nicht zu entsprechenden Gebührensteigerungen?

Ein konkreter Vergleich mit anderen Kommunen ist nur schwer möglich, da in den einzelnen Kommunen eine unterschiedliche Gebührensystematik angewendet wird und zudem andere Randbedingungen im Zusammenhang mit der Einführung einer Wertstofftonne vorliegen.
In Braunschweig erfolgt beispielsweise mit der Einführung der Wertstofftonne auch eine Umstellung von einem Bringsystem auf ein Holsystem. Es wird daher erwartet, dass neben den sNVP auch ein größerer Anteil an LVP über die Wertstofftonne entsorgt wird als bislang über die Wertstoffcontainer gesammelt wurde. Dies führt zu zusätzlichen Mengenreduzierungen bei der Restabfallmenge und daraus folgend beim Behältervolumen und daher zu Gebührensteigerungen. In anderen Kommunen hat es in der Regel vor Einführung der Wertstofftonne schon ein anderes Holsystem (z. B. Gelber Sack) gegeben, so dass die Mengenverlagerungen geringer ausfallen.

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