Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Wichtige Informationen
Bearbeitungshinweise
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Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig aus und beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise.
Datenschutz und Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten
Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung in den Hinweise zum Datenschutz sowie in den Informationen zur Erhebung von Daten.
Bestätigung des Einzugs
Hiermit wird der meldepflichtigen Person/den meldepflichtigen Personen (siehe unten lfd. Nrn. 1 bis 5) ein Einzug in folgende Wohnung bestätigt:
Angaben zur eingezogenen Person / zu den eingezogenen Personen
In die vorgenannte Wohnung ist/sind am
folgende Person/Personen eingezogen: 1), 2)
1.
2.
3.
4.
1) Sofern das genaue Einzugsdatum nicht bekannt ist, ist das Datum des Mietbeginns einzutragen.
2) Die meldepflichtige Person ist gemäß § 19 Absatz 1 Satz 4 BMG verpflichtet, dem Wohnungsgeber die für den Einzug erforderlichen Daten mitzuteilen.
Angaben der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
Angaben der Eigentümerin/des Eigentümers *
Erklärung
Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber oder deren Beauftragte/dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i. V. m. § 19 BMG).
Unterschrift Wohnungsgeberin/-geber
oder beauftragte Person

32.41-019 18.04.2023
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