Grundantrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig aus und beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise.
Datenschutz und Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten
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Hinweise zum "Grundantrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe"
Bitte reichen Sie den umseitigen Antrag möglichst umgehend ein, um schnellstmöglich von den Vorteilen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu profitieren.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bewilligt werden.

Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird und keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein Antrag zu stellen.
Bitte wählen Sie aus in welcher Form Sie den Antrag einreichen möchten: *
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Daten des Kindes
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