Verdienstbescheinigung zur Festsetzung des Kindertagesstätten- / Kindertagespflege-Entgelts
(vom Arbeitgeber auszufüllen)

Verdienstbescheinigung für

Anrede

Vorname

Name

Straße / Platz und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Beschäftigt seit

Für die Berechnung des Kindertagesstätten- / Kindertagespflege-Entgelts sind die voraussichtlichen Einkünfte einschließlich Sonderzuwendungen im maßgebenden Kalenderjahr zu bescheinigen.
1. Arbeitseinkommen ohne Sonderzuwendungen
Falls das voraussichtliche Einkommen für das gesamte Kalenderjahr nicht bescheinigt werden kann, sind zumindest die Einkünfte ab 1. Januar bis zum aktuellen Monat zu bescheinigen.
Monat
Jahr
Steuerpflichtiges Bruttogehalt
(Euro)
Steuerfreies Entgelt
(Euro)
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
2. Sonderzuwendungen
Neben dem Arbeitslohn werden noch nachfolgende Sonderzuwendungen gezahlt:

Betrag (Euro)

a) Urlaubsgeld
b) Weihnachtsgeld
c) sonstige Zuwendungen

Wenn ja, welche

Datum
(TT.MM.JJJJ)

Unterschrift

Stempel des Arbeitgebers

51.0-006
30.10.2020