Festsetzung des Betreuungsentgelts in Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe (Kita/Schuki)

Wichtige Informationen

Hinweise zur Festsetzung des Betreuungsentgelts

Für den Besuch der Kindertagesstätten und der Teilzeit-Schulkindbetreuung wird ein Entgelt nach dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Das Entgelt wird für die Betreuung in einer Kindertagesstätte bis zu dem Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einkommensabhängig entsprechend des Betreuungsumfangs festgestellt. Die Betreuung ab dem Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung bleibt bis zu einem Betreuungsumfang von täglich 8 Stunden entgeltfrei. Für eine über 8 Stunden hinausgehende Betreuung wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt erhoben. Für den Besuch der Hortgruppen in Kindertagesstätten und Gruppen der Teilzeit-Schulkindbetreuung wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt entsprechend des Betreuungsumfangs erhoben. Ab dem 1. August 2020 wird auf Antrag bei einem maßgeblichen Einkommen bis 22.999,99 Euro kein Entgelt erhoben.
Unabhängig davon wird das der Entgelterhebung zu Grunde liegende maßgebliche Einkommen stichprobenweise überprüft. Für diese Maßnahme bitte ich schon jetzt um Ihr Verständnis.
Zur Feststellung der örtlichen Zuständigkeit sowie zur Ermittlung des kinderbezogenen Abzugs (Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder) wird eine Auskunft aus dem Melderegister eingeholt. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, müssen Sie dem vorgesehenen Verfahren schriftlich zeitgleich mit der Antragstellung widersprechen, sowie die erforderlichen Nachweise für den kinderbezogenen Abzug anderweitig erbringen.

Bearbeitungshinweise

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen/Belege bei.
Wenn Sie das Formular vor dem Ausfüllen leer ausdrucken oder während des Ausfüllens zwischenspeichern möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich die entsprechenden Schaltflächen am Ende des Formulars.
Sofern Sie das Formular per Hand ausfüllen möchten, tragen Sie bitte die Daten deutlich lesbar ein.
Sie können uns das unterschriebene Formular
  • per Post
    oder
  • per E-Mail
an die unter Kontakt aufgeführte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse senden.

Datenschutz

Der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der jeweilige Träger der freien Jugendhilfe. Die Stadt Braunschweig berechnet das Entgelt für den Besuch der Kindertagesstätte des Trägers unter Berücksichtigung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Serviceleistung. Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten Sie bei dem Träger der freien Jugendhilfe.
Rechtsbeziehungen zwischen der antragstellenden Person und der Stadt Braunschweig werden hierdurch nicht begründet.

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05.03.2024

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