Stadt Braunschweig
Fachbereich Finanzen
Abteilung Steuern
Dankwardstraße 2
38100 Braunschweig
Vergnügungssteueranmeldung für Spielgeräte  m i t  Gewinn-
möglichkeit gemäß § 10 Absatz 4 der Vergnügungssteuersatzung
der Stadt Braunschweig
Hinweis
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Kontaktdaten
Tel. 0531 470-2906 und -2379
Fax 0531 470-2327
                                         
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
09:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung                                         
Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informations- schreiben des Fachbereichs Finanzen, Abteilung Steuern. Dieses Informationsschreiben erhalten Sie beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern oder finden es hier.
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7.1460.
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Berechnung
Die Berechnung der für den Kalendermonat *
zu entrichtenden Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
wurde auf Datenträger bzw. auf elektronischem Weg übermittelt am

Datum (TT.MM.JJJJ) *

Anzahl der

Datensätze *

Teillieferung *
Summe

Einspielergebnis *

Steuer-

tarif

Vergnügungssteuer
Euro
22 %
Euro
Gemäß § 11 Absatz 1 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Braunschweig ist die errechnete Steuer mit der Abgabe der Steueranmeldung innerhalb von10 Tagen nach Ablauf des Erhebungszeitraumes an die Stadtkasse Braunschweig zu entrichten.
Ich versichere/Wir versichern, dass ich/wir die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe/haben.
Datum (TT.MM.JJJJ)
Unterschrift(en)
20.3-009
14.08.2023