Vergnügungssteuer-Erklärung

Wichtige Informationen
Hinweise zum Antrag
Beachten Sie bitte, dass das Formular aus steuerrechtlicher Sicht nur für einfache Vergnügungssteuersachverhalte vorgesehen ist. Setzen Sie sich bei aufwändigeren Berechnungen ggf. mit der Abteilung Steuern in Verbindung.
Bearbeitungshinweise
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Wenn Sie das Formular während des Ausfüllens zwischenspeichern möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich die entsprechende Schaltfläche am Ende des Formulars.
Datenschutz
Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung in den Hinweisen zum Datenschutz.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben des Fachbereichs Finanzen, Abteilung Steuern.
Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.braunschweig.de/datenschutz-steuern oder erhalten Sie im Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern.


Steuernummer / Kassenzeichen
7.1460.
Veranstalterin/Veranstalter


Veranstaltung gemäß § 1 der Vergnügungssteuersatzung

Vergnügungssteuer
Berechnung nach der Raumpauschale (Pauschsteuer)
GENUTZTE VERANSTALTUNGSFLÄCHE
m 2
x
je angefangene 10 m 2 Veranstaltungsfläche
Bei Veranstaltung nach
- § 1 Nummern 2 und 3:
- § 1 Nummer 4:
3,00 Euro
1,50 Euro

Euro
=
Vergnügungssteuer nach der Raumpauschale

Euro


Berechnung nach verkauften Eintrittskarten (Kartensteuer)
EINTRITTSKARTEN
von
bis
=
Abgegebene Eintrittskarten
BESUCHER
-
Freikarten
=
Zahlende Besucher
(Zwischensumme)
x
Eintrittspreis
Euro
=
Einnahmen durch Kartenverkauf
(Zwischensumme)
Euro
-
Absetzungen, wie zum Beispiel Freigetränke von insgesamt
Euro
Was wurde je Gast abgegeben
(zum Beispiel 1 Glas Sekt, 2 belegte Brötchen)
=
Verbleibende Eintrittseinnahmen
(Zwischensumme)
Euro
x
Vergnügungssteuersatz
20 % bei Schönheitstanzen o. ä. (§ 1 Nummer 2)
25 % bei Filmvorführungen (§ 1 Nummer 3)
20 % bei Ausspielen von Geld (§ 1 Nummer 4)
%
=
Zu entrichtende Vergnügungssteuer (Kartensteuer)
(Endbetrag)
Euro
Hinweis zur Zahlung per Einzugsermächtigung
Sie haben die Möglichkeit, die Vergnügungssteuer zum Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto abbuchen zu lassen. Zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie das Formular Einzugsermächtigung ( hier aufrufbar) verwenden und unterschrieben per Post oder Fax an die Stadtkasse senden.
Die Richtig- und Vollständigkeit vorstehender Erklärung wird ausdrücklich versichert.

20.3-005
09.05.2022