Stadt Braunschweig
Fachbereich Umwelt
Abteilung Gewässer- und Bodenschutz
Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig
Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer

Bearbeitungshinweise

Wenn Sie das Formular absenden oder während des Ausfüllens zwischenspeichern möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich die entsprechenden Schaltflächen am Ende des Formulars.
Bitte beachten Sie bei den Unterlagen die maximale Dateigröße von 4MB. Wandeln Sie (wenn möglich) große Dateien - wie z.B. Bilddatein - vor dem Hochladen in PDF-Dateien um. Die maximale Größe aller Dateien darf 30MB nicht überschreiten!

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Zutreffendes bitte ankreuzen.

Datenschutzhinweise

Datenschutz und Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten

Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung in den Hinweisen zum Datenschutz sowie in den Informationen zur Erhebung von Daten.

Hinweise zum Antrag

Dieser Antrag ersetzt nicht ggf. andere bei der Stadt Braunschweig zu stellende Anträge. Dies gilt auch für den bei der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu stellenden Antrag auf Genehmigung der Grundleitungen gemäß der Abwassersatzung der Stadt Braunschweig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der SE|BS unter:
Telefon: 0531 383-45 000 Telefax: 0531 383-45 001
service@se-bs.de
www.stadtentwaesserung-braunschweig.de
Diese Erlaubnis ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritte und ersetzt nicht sonstige erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zustimmungen und dergleichen.

Dass die Erlaubnis unbeschadet der privaten Rechte Dritter ergeht, gilt auch für den Fall, dass die Stadt Braunschweig als Grundstückseigentümerin betroffen ist. Bei Inanspruchnahme von nicht öffentlich-rechtlich gewidmeten städtischen Grundstücksflächen ist die Abteilung Liegenschaften der Stadt Braunschweig zu beteiligen.
Fundstellen der genannten Rechtsgrundlagen:
  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz - (WHG) vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585, in der derzeit geltenden Fassung
  • Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) vom 25. April 2007 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 173), in der derzeit geltenden Fassung

Kontaktdaten der Abteilung Gewässer- und Bodenschutz

Telefon: 0531 470-1
Fax: 0531 470-6399
wasserbehoerde@braunschweig.de

Antragstellende Person

Name *

Vorname *

ggf. Firma, juristische Person

Straße, Hausnummer *

PLZ *

Ort *

Telefon

E-Mail-Adresse

Details zur Einleitung

Ich/Wir beantrage(n) gem. § 10 WHG¹ die Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das folgende Gewässer: *
mit den folgenden maximalen Mengen *
l/s
m³/h
m³/d
Bei der Dimensionierung der Anlage zur Einleitung des Niederschlagwassers in ein Gewässer ist zu berücksichtigen, dass die einzuleitende Wassermenge (Liter/Sekunde) nicht größer sein darf als die Menge, die sich bei einer Berechnung im unversiegelten Zustand des Geländes(Einzugsgebiet) ergäbe (mittlere Wasserspiegelbreite des Gewässers < 5 m).

Anlagen

Sonstige Unterlagen (bitte geben Sie eine Bezeichnung an)
Bitte treffen Sie folgende Aussage: *

Name *

Vorname *

Straße, Hausnummer *

PLZ *

Ort *

Telefon

E-Mail-Adresse

Vom Antragsteller abweichende Person, die den Gebührenbescheid erhalten soll:

68.2-004
20.10.2021