Absenderin/Absender *
Hinweise
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Zutreffendes bitte ankreuzen.
Sofern der vorgesehene Platz im Formular nicht ausreicht, fügen Sie die Angaben bitte auf einem gesonderten Blatt als Anlage bei.
Stadt Braunschweig
Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Abt. Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Marktwesen
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach § 69 Gewerbeordnung
Volksfest (§ 60b Gewerbeordnung)
Messe (§ 64 Gewerbeordnung)
Ausstellung (§ 65 Gewerbeordnung)
Großmarkt (§ 66 Gewerbeordnung)
Spezialmarkt/Jahrmarkt (§ 68 Gewerbeordnung)
Angaben zur Veranstaltung
Veranstaltungsbezeichnung *
Veranstaltungsort *
Veranstaltungstage, täglich von/bis Uhr *
32.1-035
13.08.2019
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Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller
oder zur Vertreterin/zum Vertreter einer juristischen Person
Firmenbezeichnung (z. B. Einzelfirma, Name der GmbH, Name der Partner einer GbR oder ähnliches) *
Vor- und Nachname (bei einer juristischen Person Angabe der/des Geschäftsführer/s) *
Straße und Hausnummer *
PLZ und Ort *
Telefon *
E-Mail *
Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers
Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben sowie aller Angaben auf der beigefügten Anlage.
Datenschutz und Einwilligung zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung in den
Hinweise zum Datenschutz
sowie
Informationen zur Erhebung von Daten.
Ich willige ein, dass die erhobenen Daten für den im Informationsblatt zur Erhebung von Daten genannten Zweck verarbeitet werden.
Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
Sofern Sie keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten geben, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. *
Anlage
Sofern der vorgesehene Platz im Formular nicht ausreicht, haben sie hier die Möglichkeit eine Datei als Anlage hochzuladen.
Beachten Sie beim Auswählen/Hochladen der Datei bitte, dass sie
nicht größer als 4 Megabyte (MB)
sein darf, den
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32.1-035
13.08.2019
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