Stadt Braunschweig
Ordnungsamt
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig

Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffen ( § 37a Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)

(Überlassung, Erwerb, Umbau oder Herstellung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, Austausch eines wesentlichen Teils, Ein- oder Ausbau eines zugelassenen Blockiersystems)

Hinweise
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Kontaktdaten
Stadt Braunschweig
Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Ordnungsamt
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 470-1
Fax: 0531 470-5995
E-Mail:
§ 37a WaffG:

Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie der Inhaber einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen:

1. die Überlassung, 2. den Erwerb, 3. die Bearbeitung durch a) Umbau oder b) Austausch eines wesentlichen Teils.

Der Inhaber einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 hat auch die Herstellung, jedoch erst nach Fertigstellung, gemäß Satz 1 anzuzeigen. Die Pflicht zur Anzeige nach
Satz 1 besteht auch dann, wenn ein Blockiersystem eingebaut oder entsperrt wird.


die Austausch eines wesentlichen Teils
nach § 37a Absatz 1 Nr. 3b WaffG




Anzeige über  *
den Einbau eines zugelassenen Blockiersystems
nach § 37a Absatz 1 Satz 3 WaffG







die Herstellung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
nach § 37a Absatz 1 Satz 2 WaffG






die Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
nach § 37a Absatz 1 Nr. 1 WaffG


den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
nach § 37a Absatz 1 Nr. 2 WaffG



die  Umbau einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
nach § 37a Absatz 1 Nr. 3a WaffG




den Ausbau eines zugelassenen Blockiersystems
nach § 37a Absatz 1 Satz 3 WaffG








Anzeigende Person
Geschlecht  *
E
NWR-ID Erlaubnis (sofern vorhanden)
Geburtsdatum  *
Straße und Hausnummer, ggf. Zusatz  *
Familienname (ggf. Geburtsname, frühere Namen), Vorname(n), ggf. Titel  *
P

E-Mail (Angabe freiwillig)

NWR-ID Person (sofern vorhanden)
Geburtsort  *  (Ort, ggf. Land/Staat)
Telefon (Angabe freiwillig)
PLZ und Ort (ggf. ausländ. Staat)  *
Staatsangehörigkeit(en)  *
Daten der angezeigten Waffe
Kaliber/Munitionsbezeichnung:
;
EU-Kat.  *
NWR-ID der Waffe und/oder des/der Waffenteils(e)  *
Art der Waffe  *  (z. B. Repetierbüchse / Bockdoppelflinte etc.)
Jahr der Verbringung in den Geltungsbereich (sofern bekannt):
Modellbezeichnung
Jahr der Fertigstellung (sofern bekannt):
Hersteller  *
Seriennummer  *
;
Die genannte anzeigende Person zeigt hiermit den am  *
eingetretenen, oben angegebenen Sachverhalt für nachfolgend aufgeführte Waffe an:
bei Überlassung oder Herstellung: Daten der Erwerberin/des Erwerbers
Datum der Überlassung/Herstellung:  *
NWR-ID Person (sofern vorhanden)
P
ausstellende Behörde  *
NWR-ID Erlaubnis  *
E
Nummer der Waffenbesitzkarte  *
Familienname   *
PLZ und Ort (ggf. ausländ. Staat)  *
Vorname   *
Straße und Hausnummer, ggf. Zusatz  *
Geburtsdatum  *
Geburtsort  *  (Ort, ggf. Land/Staat)
bei Erwerb: Daten der/des Überlassenden
E
P
Anlagen/Nachweise
Entsprechende Nachweise zu der Anzeige
Unterschrift der anzeigenden Person
Unterschrift der/des Anzeigenden
,
Ort
Datum
11.01.2021
32.1-040