Besuchsaufenthalte
Besuchsaufenthalte
Besuchsaufenthalte sind kurzfristige Aufenthalte bis zu 3 Monaten, z.B. als Tourist oder Geschäftsreisender.
Hinweise
Eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
Eine Verlängerung des Visums ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Nähere Einzelheiten über Einladungen ausländischer Besucher erhalten Sie über den unten aufgeführten Link.
Über folgenden Link können Sie online bei der Ausländerbehörde Braunschweig eine Verpflichtungserklärung beantragen:
Antrag auf Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher (Öffnet in einem neuen Tab)