Diese Seite auf Facebook empfehlenDiese Seite auf Twitter empfehlenDiese Seite per E-Mail empfehlenSeite vorlesen Arbeitsplatzsuche nach dem Studium Der Studienabsolvent hat die Möglichkeit, nach einem seiner Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu suchen. Dazu kann nach Abschluss des Studiums die Aufenthaltserlaubnis um bis zu einem Jahr verlängert werden.