eID-Karte

Zum 1. November 2020 ist das Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraum mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz) in Kraft getreten. Ab dem 16. Lebensjahr besteht die Möglichkeit die eID-Karte zu beantragen. Sie hat die Gültigkeit von 10 Jahren, die Gebühr beträgt 37,00 Euro.

 

Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Die eID-Karte besitzt keine persönlichen Angaben wie z.B. die Größe, Augenfarbe, ein Lichtbild und Unterschrift.

 

Zur Beantragung legen Sie bitte einen gültigen Identitätsnachweis vor.

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