Trockenheit: Grillen in Parks ab Graslandfeuerindex 4 nicht erlaubt

Braunschweig, 14. Juli 2026 - Referat Kommunikation

Die Stadt Braunschweig erinnert daran, dass gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen ab dieser Gefahrenstufe wegen der Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr nicht gestattet ist. Ab Stufe 4 dürfen auch städtische Grillplätze nicht genutzt werden. 

 

Informationen zum Thema Grillen sind hier (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden. Weitere Infos: Graslandfeuerindex (Öffnet in einem neuen Tab) 

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